Klassenarbeit

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Die schriftlichen Leistungskontrollen bzw. Klassenarbeiten sind eine wichtige Grundlage für die Leistungsbeurteilung. Aber auch die Mitarbeit und andere fachspezifischen Leistungen werden berücksichtigt.

Schriftliche Arbeiten werden von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse unter Aufsicht und gleichzeitig geschrieben. Sie werden in der Regel vorher angekündigt. Während einer Woche dürfen in der Regel höchstens drei, an einem Tag darf nicht mehr als eine zu zensierende Arbeit geschrieben werden. Die Arbeiten werden im normalen Unterrichtsraum oder in einem Klassenarbeitsraum geschrieben.

Zeigt sich bei der Korrektur, dass in einer Klasse mehr als 30% der Arbeiten mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet. Von dieser Bestimmung kann mit Zustimmung des Schulleiters abgewichen werden. In der Kursstufe gilt eine 50%-Regel.

Hat ein Schüler oder Schülerin eine schriftliche Arbeit versäumt, so entscheidet der Fachlehrer/die Fachlehrerin, ob nachgeschrieben werden kann/muss. In der Oberstufe nennt man die Klassenarbeiten Klausuren. Die Zahl der zu schreibenden Klassenarbeiten kann man am besten unter Abschnitt 6.4 und 6.5 in den Bestimmungen „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5- 10“ nachlesen.