Befreiung vom Unterricht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Athepedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
Wenn es aus dringenden persönlichen Gründen nötig ist, können die Eltern einen Antrag auf '''Befreiung vom Unterricht''' stellen. Ein solcher Antrag muss schriftlich mit einer Begründung an den [[Schulleiter]] gerichtet werden. Dieser entscheidet über den Antrag und weist darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen. Vor und nach den [[Ferien]] dürfen Schüler nur ausnahmsweise beurlaubt werden, wenn das Versagen des Urlaubs eine besondere persönliche Härte bedeuten würde. Unterrichtsstoff, der durch eine Beurlaubung versäumt wurde, muss natürlich selbstständig nachgearbeitet werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass versäumte [[Leistungskontrolle]]n nachgeschrieben werden können.
 
Wenn es aus dringenden persönlichen Gründen nötig ist, können die Eltern einen Antrag auf '''Befreiung vom Unterricht''' stellen. Ein solcher Antrag muss schriftlich mit einer Begründung an den [[Schulleiter]] gerichtet werden. Dieser entscheidet über den Antrag und weist darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen. Vor und nach den [[Ferien]] dürfen Schüler nur ausnahmsweise beurlaubt werden, wenn das Versagen des Urlaubs eine besondere persönliche Härte bedeuten würde. Unterrichtsstoff, der durch eine Beurlaubung versäumt wurde, muss natürlich selbstständig nachgearbeitet werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass versäumte [[Leistungskontrolle]]n nachgeschrieben werden können.
 +
 +
[[Kategorie:Unterricht]]

Version vom 20:09, 11. Okt 2009

Wenn es aus dringenden persönlichen Gründen nötig ist, können die Eltern einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht stellen. Ein solcher Antrag muss schriftlich mit einer Begründung an den Schulleiter gerichtet werden. Dieser entscheidet über den Antrag und weist darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen. Vor und nach den Ferien dürfen Schüler nur ausnahmsweise beurlaubt werden, wenn das Versagen des Urlaubs eine besondere persönliche Härte bedeuten würde. Unterrichtsstoff, der durch eine Beurlaubung versäumt wurde, muss natürlich selbstständig nachgearbeitet werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass versäumte Leistungskontrollen nachgeschrieben werden können.