Befreiung vom Unterricht

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Wenn es aus dringenden persönlichen Gründen nötig ist, können die Eltern einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht stellen. Ein solcher Antrag muss schriftlich mit einer Begründung an den Schulleiter gerichtet werden. Dieser entscheidet über den Antrag und weist darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen. Vor und nach den Ferien dürfen Schüler nur ausnahmsweise beurlaubt werden, wenn das Versagen des Urlaubs eine besondere persönliche Härte bedeuten würde. Unterrichtsstoff, der durch eine Beurlaubung versäumt wurde, muss natürlich selbstständig nachgearbeitet werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass versäumte Leistungskontrollen nachgeschrieben werden können.