Schülerbeförderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mehr als die Hälfte unserer Schülerinnen und Schüler wohnt nicht in [[Stade]]. Diese ''Auswärtigen'' kommen mit der Bahn oder mit Bussen zur Schule.  Der Landkreis Stade sorgt dafür, dass diese Schüler jeden Tag zur Schule und auch wieder nach Hause befördert werden. Fahrschüler bis zur [[Klasse 10]] erhalten auf Antrag eine kostenlose Fahrkarte. Für [[Oberstufe|Oberstufenschüler/innen]] gilt diese Regelung nicht. Anträge für Fahrkarten gibt das [[Sekretariat]] aus. Auch der Verlust einer Fahrkarte ist im Sekretariat zu melden. Probleme bei der Schülerbeförderung (überfüllte Busse, ungünstige Fahrzeiten u.ä.) sollten der [[Schulleitung]] und dem
 
Mehr als die Hälfte unserer Schülerinnen und Schüler wohnt nicht in [[Stade]]. Diese ''Auswärtigen'' kommen mit der Bahn oder mit Bussen zur Schule.  Der Landkreis Stade sorgt dafür, dass diese Schüler jeden Tag zur Schule und auch wieder nach Hause befördert werden. Fahrschüler bis zur [[Klasse 10]] erhalten auf Antrag eine kostenlose Fahrkarte. Für [[Oberstufe|Oberstufenschüler/innen]] gilt diese Regelung nicht. Anträge für Fahrkarten gibt das [[Sekretariat]] aus. Auch der Verlust einer Fahrkarte ist im Sekretariat zu melden. Probleme bei der Schülerbeförderung (überfüllte Busse, ungünstige Fahrzeiten u.ä.) sollten der [[Schulleitung]] und dem
 
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Version vom 08:11, 12. Okt 2009

Für die Schülerbeförderung ist der Landkreis Stade zuständig.

Mehr als die Hälfte unserer Schülerinnen und Schüler wohnt nicht in Stade. Diese Auswärtigen kommen mit der Bahn oder mit Bussen zur Schule. Der Landkreis Stade sorgt dafür, dass diese Schüler jeden Tag zur Schule und auch wieder nach Hause befördert werden. Fahrschüler bis zur Klasse 10 erhalten auf Antrag eine kostenlose Fahrkarte. Für Oberstufenschüler/innen gilt diese Regelung nicht. Anträge für Fahrkarten gibt das Sekretariat aus. Auch der Verlust einer Fahrkarte ist im Sekretariat zu melden. Probleme bei der Schülerbeförderung (überfüllte Busse, ungünstige Fahrzeiten u.ä.) sollten der Schulleitung und dem Schulelternrat mitgeteilt werden.