Nachversetzung

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Zu einer Nachversetzung kann es in folgender Situation kommen.

Wird ein(e) Schüler/in mit zwei mangelhaften Leistungen am Ende eines Schuljahres nicht versetzt, so kann die Klassenkonferenz unter bestimmten Bedingungen eine Nachprüfung am Ende der Sommerferien genehmigen. Wird diese Prüfung mit mindestens ausreichend bewertet, so wird eine nachträgliche Versetzung ausgesprochen. Solch eine Nachprüfung ist nur einmal in der Schulzeit von Klasse 7 bis 11 zulässig.